:: System Z

Was ist das Besondere am BONTICKET-System (BTS)?

In stark steigendem Maße werden Tickets (Eintrittskarten) zu unzähligen Veranstaltungen via Internet verkauft. Der Kartenvorverkauf ist für das Online-Geschäft geradezu prädistiniert. Die Event-Präsentation, die Auswahl der Tickets, die Bestellung und selbst die Bezahlung der Tickets kann optimal via Internet abgewickelt werden.

Nur die Lieferung der Tickets erfolgt – in aller Regel – per Post oder Kurierdienst oder die bestellten Tickets werden an üblichen Vorverkaufsstellen abgeholt. Die Zustellung durch die Post oder Kurierdienst verursacht zusätzliche – nicht unerhebliche – Kosten. Die Abholung ist mit Zeit und Fahrtkosten verbunden.

Bei BTS werden die Tickets auch via Internet ausgeliefert. Genauer gesagt: Die bestellten und bezahlten Tickets können in Form von Ticket-Bons ganz bequem und sicher via Internet „abgeholt“ und selbst ausgedruckt werden.


Wo lösen Sie die Ticket-Bons ein?

Ganz einfach: Die Ticket-Bons können an der Tages/Abendkasse direkt bei der Veranstaltung eingetauscht werden. Die Umtauschzeiten sind auf Ihrem Ticket-Bon aufgedruckt. In aller Regel können Ticket-Bons bereits eine Stunde vor Öffnung der Abendkasse eingetauscht werden..


Wie lösen Sie die Ticket-Bons ein?

Für den Umtausch benötigen Sie ausschließlich den Ticket-Bon; die Vorlage eines Lichtbild-Ausweises ist nicht erforderlich.

Was bedeutet das „Prinzip des ersten Zutritts“?

Die Abholung von Ticket-Bons via Internet ist mehrfach gesichert. Damit können Ticket-Bons nur vom Besteller bzw. Bezahler „abgeholt“ und ausgedruckt werden. „Duplikate“ (Mehrfachausdrucke, Kopien) können somit nur über den Ticket-Bon-Inhaber selbst in Umlauf kommen. Dies ist in jedem Falle strafbar (siehe AGB).

Dementsprechend geht BTS davon aus, dass es ausschließlich Originale gibt und der zuerst vorgelegte Ticket-Bon der Original-Gutschein ist und somit eingetauscht werden kann. Wird danach erneut ein Ticket-Bon mit derselben Codierung vorgelegt, so kann dieser nicht mehr eingetauscht werden. (Eine weitere Abklärung des Sachverhaltes liegt im Ermessen des Veranstalters.)